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Allgemeine Geschäfts­bedingungen

Allgemeine Geschäfts­bedingungen (AGB)

Liefer- und Leistungsbedingungen
der LYI concepts GmbH (Stand April 2018)

I. Geltungsbereich

  1. Die folgenden Bedingungen gelten für alle unsere Lieferungen und Leistungen. Mit Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung und Leistung erkennen Sie diese Bedingungen als für Sie verbindlich an.
  2. Abweichende Bedingungen des Kunden, die wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.

II. Angebot und Lieferung

  1. Sämtliche unserer Angebote erfolgen freibleibend.
  2. Wir liefern alle Sach- und Dienstleistungen nach Auftragserteilung oder Bestätigung ab unseren Betrieben. Gewichtsabweichungen bleiben auf das branchenübliche Minimum beschränkt und stellen keinen Mangel dar, sofern sie lediglich geringfügig sind.
  3. Gläser, Geschirr, Bestecke, Platten sowie sonstige Hilfsmittel, die nicht zur Lieferung und Anrichtung der bestellten Speisen und Getränke unmittelbar benötigt werden und/oder nicht zu unserem Standardsortiment gehören, so wie Tische, Stühle usw., verleihen wir gegen Berechnung. Alle nicht zum Verzehr bestimmten Materialien bleiben unabhängig davon, ob sie kostenlos oder gegen Berechnung zur Verfügung gestellt werden, unser Eigentum und müssen spätestens innerhalb von zwei Werktagen nach Beendigung der Veranstaltung unaufgefordert an uns zurückgegeben werden. Fehlmengen und Beschädigungen werden in Rechnung gestellt.
  4. Bei Getränken ist eine Festabnahme der bestellten Mengen grundsätzlich bindend. Bei Getränken aus unserem Standartsortiment, die wir Ihnen auf Kommissionsbasis liefern, werden nur unangebrochene, originalverpackte und nicht beschädigte Waren zurückgenommen.

III.  Lieferzeiten und -termine

  1. Für die Lieferung gelten die vereinbarten Termine. Verschieben sich auf Wunsch des Kunden die vereinbarten Anfangs- und Endzeiten, sind wir berechtigt, daraus entstehende Mehrkosten dem Kunden in Rechnung zu stellen.
  2. Wir haften nicht für Ablaufstörungen, die wir nicht zu vertreten haben oder die auf höherer Gewalt beruhen. Der Kunde ist in solchen Fällen nur dann zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn die Voraussetzungen für einen Wegfall der Geschäftsgrundlage vorliegen. Weitere Ansprüche des Kunden, insbesondere auf Ersatz und Aufwendungen oder Schäden bestehen in diesen Fällen nicht.

IV. Preise und Preisangaben

  1. Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
  2. Als vereinbart gelten die Preise des Vertragsangebots bzw. der Auftragsbestätigung. Abweichende Preise aus Preislisten sind unverbindlich.

V. Beschaffenheit und Qualität

  1. Für die Beschaffenheit und Qualität unserer Lieferungen und Leistungen sind allein die Angaben und Beschreibungen unseres Angebotes maßgeblich.
  2. Unsere Angebotsangaben stellen nur dann rechtsverbindliche Beschaffenheitsgarantien dar, wenn sie in unserem Angebot ausdrücklich als solche bezeichnet sind.
  3. Wir haften nicht für Änderungen unserer Produkte und Dienstleistungen, die durch von uns nicht zu beeinflussende äußere Faktoren (Umwelteinflüsse, technische Gegebenheiten vor Ort u. ä.) hervorgerufen werden.

VI. Gewährleistung und Mängelrüge

  1. Für eine nicht vertragsgemäße Leistungserbringung haften wir im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Auf die nachfolgende Haftungsbeschränkung wird ausdrücklich hingewiesen.
  2. Festgestellte Mängel hat der Kunde unverzüglich (jedenfalls aber vor Abschluss der Leistungserbringung) zu rügen und diese Rügen innerhalb von zwei Tagen seit Leistungserbringung schriftlich uns gegenüber vorzutragen. Anderenfalls gilt unsere Leistung als vertragsgemäß erbracht und der Kunde ist mit jeglichen Ansprüchen ausgeschlossen.

VII.  Zahlungsbedingungen

  1. Unsere Rechnungen sind unverzüglich nach Rechnungseingang ohne Abzug zur Zahlung fällig.
  2. Eine Aufrechnung durch den Kunden mit Gegenansprüchen ist nur möglich, soweit es sich um unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen des Kunden handelt.
  3. Bei einer Erstbeauftragung durch den Kunden bitten wir um das schriftliche Einverständnis, bankübliche Informationen einholen zu dürfen.
  4. Bei Lieferungen und Leistungen bis zu einem Auftragswert von EUR 2.000,00 sind wir berechtigt, Barzahlungen bei Lieferung bzw. bei Abholung der Ware zu verlangen. Bei Lieferungen und Leistungen mit einem Auftragswert von mehr als EUR 2.000,00 sind wir berechtigt, bis zu 50 % des Auftragswerts bei Auftragsannahme und weitere 25 % bis zum 10. Werktag vor der Veranstaltung als Vorauszahlung zu verlangen. Kommt der Kunde mit dem Ausgleich der Vorauszahlungen in Verzug, sind wir berechtigt, unsere vorbereitenden Leistungen bis zur Zahlung einzustellen oder vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle des Rücktritts gelten die Bestimmungen unter Ziffer VIII. dieser Bedingungen entsprechend.
  5. Kommt der Kunde mit der Zahlung unserer Rechnung in Verzug, sind wir berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 BGB) zu verlangen. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt davon unberührt.

 VIII.   Stornierungen / Abbestellungen

  1. Eine kostenfreie Stornierung ist nach Zustandekommen des Vertrages nicht mehr möglich. Dies gilt nicht bei Verletzung unserer Verpflichtung zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist oder ihm ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.
  2.  Storniert der Kunde die bei uns gebuchte oder beauftragte Veranstaltung, die Lieferungen oder Leistungen bis vier Wochen vor dem vereinbarten Leistungs- oder Veranstaltungszeitpunkt, so sind wir berechtigt, 35 % des vereinbarten Auftragswertes als Stornierungsgebühr von der geleisteten Vorauszahlung einzubehalten bzw. in Rechnung zu stellen. Bei einer Stornierung bis fünf Tage vor dem vereinbarten Leistungs- oder Veranstaltungszeitpunkt erhöht sich die Stornierungsgebühr auf 70 % des Auftragswertes. Danach beträgt die Stornierungsgebühr 90 % des Auftragswertes. Sofern der Auftrag sich auf Sach- und/oder Dienstleistungen bezieht, die wir auf speziellen Kundenwunsch von Dritten beziehen, sind diese im Falle der Stornierung in jedem Fall zu 100 % zu tragen.

IX. Haftung

  1. Mit der Übernahme der Lieferungen und Leistungen durch den Kunden geht die Gefahr für Verlust, Beschädigung, Verminderung und/oder Verschlechterung einschließlich der Haftung gegenüber Dritten sowie Folgeschäden auf den Kunden über.
  2. Schadensersatzansprüche wegen nicht vertragsgerechter Leistungen sind bei bloß fahrlässiger Pflichtverletzung beschränkt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. Wegen sonstiger Pflichtverletzungen haften wir auf Schadensersatz nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, es sei denn, die Pflichtverletzung betrifft eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Eine Haftung für mittelbare Personen-, Sach- und Vermögensschäden sowie für Folgeschäden ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Die verschuldensunabhängige Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) bleibt unberührt.
  3. Soweit unsere Schadensersatzhaftung ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

X. Sonstiges

  1. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem erteilten Auftrag ist Düsseldorf, sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Im Übrigen gilt der allgemeine Gerichtsstand.
  2. Änderungen des erteilten Auftrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für einen Verzicht auf das vorstehende Schriftformerfordernis.
  3. Sollten einzelne der vorstehenden Bedingungen oder einzelne Bestimmungen des jeweiligen Vertrages unwirksam sein, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Das Gleiche gilt im Falle einer Regelungslücke. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Regelungslücke soll eine wirksame Regelung treten, die dem wirtschaftlichen Zweck der zu ersetzenden Bestimmungen am ehesten gerecht wird.